Die §57a Überprüfung, auch bekannt als „Pickerl“, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in Österreich. Jedes Fahrzeug, das älter als drei Jahre ist, muss alle zwei Jahre zur Überprüfung in eine autorisierte Werkstatt gebracht werden.
Als zertifizierte Werkstatt sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die §57a Überprüfung. Unsere erfahrenen Techniker führen die Überprüfung gründlich und fachgerecht durch, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Wir prüfen alle relevanten Bauteile und Systeme Ihres Autos, einschließlich Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen und Fahrwerk.
Nach der Überprüfung erhalten Sie von uns das begehrte Pickerl, das Ihnen bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit verkehrstauglich ist. Falls Mängel festgestellt werden sollten, werden wir Ihnen diese selbstverständlich umgehend mitteilen und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten.
Sichern Sie sich die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs und vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die §57a Überprüfung in unserer Werkstatt. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Fahrzeug zu unterstützen!